Berufsbegleitend / Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Berufsbild/Tätigkeiten Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten führen zusätzlich zu ihren normalen berufstypischen Tätigkeiten bestimmte elektrische Schalt- und Montagearbeiten, in denen sie im Rahmen ihrer Schulung zur Elektrofachkraft unterwiesen wurden, sicher und fachgerecht aus.
Ausbildungszeit
Ausbildungsbeginn
Max. TN-Zahl
6 Monate in Teilzeit (104 UE)
Nach Vereinbarung
10 Personen
Ausbildungsinhalte - Grundlagen der Elektrotechnik
- VDE: VDE- Messungen an elektrischen Anlagen, Industriemaschinen und ortsveränderlichen Betriebsmitteln.
- Aufbau, Verdrahtung und praktische Prüfung von Schaltungen
- Speicherprogrammierte Steuerungen (SPS)
- Installation von elektrischen Anlagen, Schaltschränken und Maschinen
- Fehlersuche in Anlagen, Industriemaschinen und Betriebsmitteln
Abschluss
Prüfende Stelle
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Industrie- und Handelskammer Hochrein Bodensee
Voraussetzungen Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder eine einschlägige Berufspraxis im technischen Bereich, gute Deutschkenntnisse, handwerkliches Geschick, physikalisches Verständnis
Förderungsmögllichkeit
Förderung über Bildungsgutschein durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich. Förderung auch durch Rentenkasse oder weitere öffentliche Träger möglich.